Das Haus Spörhase in Hamburg - Bahrenfeld

Foto 1928 Ernst Scheel © Petra Vorreiter | Foto 2023 und Animation © Patrick Bleckwedel
Foto 1928 Ernst Scheel © Petra Vorreiter | Foto 2023 und Animation © Patrick Bleckwedel

Die Karl Schneider Gesellschaft ist über die Unterschutzstellung von Haus Spörhase in der Baurstraße 74 sehr erfreut und erleichtert. Das Einfamilienhaus wird seit Juni 2023 in der Denkmal-Liste geführt unter der Nummer 45917. Damit ist eines der wenigen erhalten gebliebenen Zeugnisse der Baukunst eines Pioniers der Frühen Moderne in einem Gebiet steigender Grundstückspreise vor dem Abriss bewahrt. Trotz einer 1964 erfolgten Teilaufstockung wurde das Haus über Jahrzehnte von seinen Eigentümern mit Respekt vor der originalen Substanz gepflegt. Viele Details der Bauzeit sind daher erhalten. Mittlerweile haben wir erfahren, daß das Haus zum Verkauf steht, genaue Informationen finden sich auf immowelt.de.

 

Karl Schneider entwarf das Haus 1927 für den Architekturpublizisten Rolf Spörhase, mit dem er beruflich eng zusammenarbeitete. In direkter Nachbarschaft baute Schneider 1928 in der Grünewaldstraße 11 seinen eigenen Familienwohnsitz, ein Denkmal, das erst kürzlich mit seiner originalen experimentierfreudigen Farbigkeit wiederhergestellt wurde. Die beiden Häuser bildeten schon damals ein Ensemble und ein gemeinsames Statement für die Wohnkultur des Neuen Bauens.

Die Karl Schneider Gesellschaft widmet sich seit ihrer Gründung im Jahr 2015 dem Leben und Werk des  Wegbereiters der Moderne in Hamburg, dem Architekten Karl Schneider (1892-1945). Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu Entstehung und Aktivitäten des als gemeinnützig anerkannten Vereines mit Sitz in Hamburg.

Karl Schneider Gesellschaft e.V.  |  Postfach 30 36 30  |  D - 20312 Hamburg  |  www.karl-schneider-gesellschaft.de

Vertreten durch die Vorsitzende Ruth Asseyer | Vereinsregister Amtsgericht Hamburg VR 22788

 

Anerkannt als steuerbegünstigte Körperschaft zur Förderung gemeinnütziger Zwecke in Kunst und Kultur

nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 der Abgabenordnung durch Finanzamt Hamburg-Nord am 19.05.2016, erneuert 17.01.2022